I. Allgemeine Bedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die
peka Verlags-GmbH (Verkäufer). Abweichende Bedingungen gelten nur bei vorheriger schriftlicher
Bestätigung durch den Verkäufer.
II. Preise:
1. Alle genannten Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung, Porto und der jeweils geltenden gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Irrtum vorbehalten.
2. Sendungen in die Europäische Union (außer Deutschland) mit Umsatzsteuer-Identifikations-Num- mer / UID: Wenn dem Verkäufer eine gültige UID vorliegt, so wird keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet. Die UID erhält der Kunde kurzfristig von dem für ihn zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Sollte der Kunde keine UID beantragen, so erhält er die in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer auf Antrag erstattet. Die Anträge dazu bekommt er beim „Bundesamt für Finanzen“, Friedhofstr. 1, 53225 Bonn / Deutschland.
3. Für Sendungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union wird – gemäß den gesetzlichen Vorschriften – grundsätzlich keine Mehrwertsteuer berechnet.
4. Für gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgefüllte zusätzliche Versandpapiere für Sendungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Kosten zu berechnen.
5. Für Sendungen in geringem Umfang ist der Verkäufer berechtigt, einen Kleinmengenzuschlag zu berechnen.
III. Zahlungen und Folgen verspäteter Zahlung:
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung und/oder eine Vereinbarung eines Zahlungsziels werden auf der Rechnung angedruckt und haben nur für diese Gültigkeit.
2. Zahlungen müssen grundsätzlich effektiv erfolgen, d.h. die auf der Rechnung geforderte Summe muss ohne Abzug tatsächlich beim Verkäufer eingehen. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Zahlungen per Scheck gilt die Zahlung erst dann schuldbefreiend als erfolgt, wenn der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird und nicht später rückgebucht wird.
4. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen.
5. Zahlungsverzug tritt – gemäß den gesetzlichen Vorschriften – automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein. Während des Verzugs ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf, bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Zahlungen zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptschuld angerechnet.
7. Der Verkäufer behält sich vor, die Sendungen auch per Nachnahme oder Vorauskasse zu versenden.
IV. Lieferung und Verfügbarkeit:
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
2. Äußerliche Transportschäden müssen vom Frachtführer bestätigt werden.
3. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für einen rechtzeitigen Wareneingang beim Kunden, auch wenn mit Eilzustellung oder Expressdiensten versandt wurde. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. verspäteter Lieferung sind insoweit ausgeschlossen.
4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Gerät der Ver- käufer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung des Verkäufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Wenn keine gegenteilige Weisung vorliegt, versucht der Verkäufer, eine vergriffene Darstellung durch eine ähnliche zu ersetzen.
V. Eigentumsvorbehalt:
1. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen gegen den Kunden.
2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden Eigentum des Verkäufers. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungs- gemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflich- tet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Verkäufer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Verkäufer als Hersteller anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Verkäufer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen:
1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
2. Beanstandungen müssen unverzüglich – spätestens jedoch acht Tage nach Eingang der Ware beim Kunden – dem Verkäufer angezeigt werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen leistet der Verkäufer kostenfreien Ersatz.
4. Wie bei allen farbigen Reproduktionen sind Farbabweichungen nicht immer ganz auszuschließen. 5. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verkäufers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
6. Bei für den Kunden angefertigten oder bearbeiteten Waren können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Ist die Auflage oder Menge kleiner als 1.000 Stück / Bogen, erhöht sich der Prozentsatz auf 20%. 7. Änderungen an den Produkten im Zuge von Verbesserungsmaßnahmen behält sich der Verkäufer ohne vorherige Ankündigung vor.
VII. Rechte Dritter, Urheberrechte
1. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Ur- heberrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
2. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen, die der Verkäufer gefertigt hat, verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher und anderweitiger Regelung, beim Verkäufer. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Schutz- rechtes sind, ist ohne Genehmigung des Verkäufers nicht zulässig.
VIII. Haftung
1. Die Haftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist unein- geschränkt gegeben, wenn eine dem Verkäufer zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die dem Verkäufer zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadens- ersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
2. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.
4. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren den Anforderungen des Kunden oder den Anforderungen der vom Kunden eingesetzten technischen Einrichtungen genügen. 5. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Verkäufers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Gel- tendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit:
1. Erfüllungsort ist Gauting/Deutschland, Gerichtsstand ist Starnberg/Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkun- denprozessen. Auf das Vertragsverhältnis findet das am Sitz des Verkäufers gültige nationale Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer behält sich vor, auch am Wohnort des Kunden zu klagen.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 25.05.2018